Tipps für Kontrollen

Es gibt unterschiedliche Kontrollorgane. Überwiegend trifft der Fahrer auf Kontrolleure des Bundesamtes für den Güterverkehr, kurz BAG genannt. Weiterhin sind Polizei, Ämter für Arbeitsschutz und Berufsgenossenschaften anzutreffen.

Bei einer Kontrolle sollte der Fahrer folgende Tipps berücksichtigen:

  • Seien Sie höflich, auch wenn Sie gerade in Eile sind.
  • Geben Sie alle notwendigen Unterlagen an die Kontrolleure.
  • Bei analogen (Diagrammscheibe) Geräten müssen Sie unbedingt darauf achten dem Kontrolleur nur die vorgeschrieben 28 Tage auszuhändigen. Sie wissen sicherlich, dass man für jede Scheibe mehr ein Verwarnungsgeld von 30,00 EUR bezahlt.
  • Halten Sie auch die Bescheinigung(en) über arbeitsfreie Tage bereit.
    Hinweis: Hatte Ihr Chef ausnahmsweise keine Zeit diese zu erstellen, ist es zulässig diese auch nachzureichen!!
  • Lassen sie sich das Straßenkontrollblatt (Protokoll) vom Kontrolleur ausgefüllt aushändigen. Ein Stempel auf der Diagrammscheibe oder dem Ausdruck kann im Ausland Schwierigkeiten bereiten. Der Kontrolleur muss es Ihnen aushändigen.

Wichtig bei digitalen Kontrollgeräten:
Hat der Kontrolleur eine Kontrollkarte muss er diese unbedingt vor der Entnahme Ihrer Fahrerkarte dem Kontrollgerät zuführen. Es ist auch zwingend notwendig, dass er eine Aktivität am Kontrollgerät ausführt. Zum Beispiel das Menu aufrufen. Erst dann wird die Kontrolle Ihrer Fahrerkarte zugeordnet und damit auch darauf gespeichert. Viele Kontrolleure wissen das nicht! Danach kann er zur Identitätsfeststellung und Kontrolle Ihre Karte entnehmen.
Nach Abschluss der Kontrolle muss der Kontrolleur Ihnen das Straßenkontrollblatt aushändigen. Alternativ muss er ohne den Einsatz einer Kontrollkarte einen 24h Ausdruck generieren und darauf seinen Namen, den Kontrollort und Ihren Namen vermerken. Das könnte aber unter Umständen im Ausland nicht anerkannt werden. Das Straßenkontrollblatt ist EU weit gleich, unabhängig von der Sprache in der es ausgefüllt wurde kann jeder Kontrolleur nachvollziehen welchen Inhalt es hat.

Und zu guter letzt:
Egal was man Ihnen auch vorwirft, nehmen Sie bitte erst Stellung dazu wenn der Anhörungsbogen kommt.

Dann helfen wir weiter.